
Der "Volksverein Mönchengladbach" als Kooperationspartner der Justiz

Mit Geldauflagen und Bußgeldern Arbeit in der Region Niederrhein fördern
Jedes Jahr werden bundesweit mehrere Millionen Euro als Geldauflagen und Bußgeldzuweisungen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden verhängt.
Wie viele andere Organisationen wirbt und erhält der "Volksverein Mönchengladbach auch um diese Gelder, die an gemeinnützigen Organisationen zugewiesen werden.
Dafür danken wir - denn jede Hilfe zählt.
Geldauflagen sinnvoll einsetzen!
Bußgeldzuweisungen an den Volksverein Mönchengladbach unterstützen eine Einrichtung, die unmittelbaren gesellschaftlichen Nutzen stiftet. Sie fördern aktiv Angebote zur Bildung, Beschäftigung und Beratung von arbeitslosen Jugendlichen und langzeitarbeitslosen Frauen und Männern.
Die Langzeitarbeitslosen erbringen Dienstleistungen im Bereich von Widerverwertung / Secondhand (Möbeln, Hausrat, Kleidung, Büchern, Elektroartikel) und sie stellen selber Holzprodukte her sowie das mehrfach ausgezeichnete Lebensmittel Rapsöl aus der Geistenbecker Ölmühle
Mit Bußgeldern fördern die Einrichtungen der Justiz eine Arbeit mit Präventionscharakter - unmittelbar in der Region!
Was können Sie konkret unterstützen?
Konkrete Projekte, die Sie mit der Zuweisung von Bußgeldern unterstützen leiten sich insbesondere aus dem Bereich der für den Betrieb des Volksvereins notwendigen Investitionen ab. Hierfür gibt es keine öffentlichen Fördermittel.
Weiter werden die Mittel zur Förderung des Bereiches Begegnung, Bildung Arbeitslosenzentrum eingesetzt. Für diesen Bereich der offenen Angebote gibt es keine öffentliche Förderung. Die Angebote werden ausschließlich aus Spenden finanziert. Hier stellen wir Ihnen einige Projekte vor.
Der Volksverein - ein Partner der Justizbehörden
Der Volksverein versteht sich nicht nur als Empfänger dieser Zuwendungen. Er ist als Einsatzstelle für das Programm "Arbeit statt Strafe" auch Partner der Justizbehörden. Die TeilnehmerInnen, die zu solchen Arbeitsstundenauflagen verurteilt sind, erhalten - da sie meist selbst von Arbeitslosigkeit betroffen sind - die gleiche Anleitung und sozialarbeiterische Unterstützung wie die TeilnehmerInnen in den übrigen Handlungsfeldern.
Im Jahr 2008 hat der Volksverein insgesamt 35 Personen die Ableistung von 3150 Arbeitsstunden ermöglicht.
Der Volksverein Mönchengladbach ist durch die Generalsstaatsanwaltschaft für den Bereich des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (OLG) - Aktenzeichen 410 E3 -3111 (GSTA) - als Empfänger von Bußgeldern bzw. Geldauflagen akkreditiert.
Allen Beteiligten einer Geldauflage oder Zuweisung garantieren wir:
- eine schnelle und diskrete Abwicklung
- die unverzügliche Unterrichtung über eingehende Zahlungen, ebenfalls des Zahlungsverzugs
- dass dieses Geld der Bildung, Beschäftigung und Beratung von Langzeitarbeitslosen Frauen und Männern zu Gute kommt und damit der Integration in Gesellschaft und Arbeit dient
Material für Zuweisung bestellen:
Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden senden wir gerne für die Zuweisung folgende Materialien zu:
- Adressaufkleber
- vorgedruckte Überweisungsträger
- Informationsmaterial zum Volksverein

Sonderkonto für Geldauflagen und zugewiesene Bußgelder
Für Geldauflagen und Bußgelder haben wir ein spezielles Konto eingerichtet. Damit stellen wir sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
Unser Sonderkonto:
Stadtsparkasse Mönchengladbach
BLZ 310 500 00
Konto 185 785
Ausschließlich zur Verwendung von Zahlungen für Geldauflagen oder Bußgelder!





